KiTa-Ausschuss
In jeder Kindertagesstätte soll ein Kindertagesstätten- Ausschuss gebildet werden. Er besteht zu drei gleichen Teilen aus Mitgliedern, die vom Träger benannt sind und aus Mitgliedern, die aus dem Kreis der Beschäftigten und dem Kreis der Eltern gewählt werden. Der Kindertagesstätten-Ausschuss beschließt über pädagogische und organisatorische Angelegenheiten der Tagesstätte, insbesondere über die pädagogische Konzeption und er berät den Träger hinsichtlich bedarfsgerechter Öffnungszeiten.
Wenn Eltern Probleme oder Sorgen haben, können sie sich jederzeit an den Kita-Ausschuss wenden. Gemeinsam werden vertraulich Probleme aufgegriffen und nach Lösungen gesucht, welche den Eltern und der Kita gerecht werden.
Die gesetzliche Grundlage dafür finden Sie im KitaFöG: § 14 (6) In Tageseinrichtungen mit mehr als 45 Kindern wird ein Kindertagesstättenausschuss gebildet, der an den wichtigen, Eltern und Beschäftigte gleichermaßen betreffende Angelegenheiten mitzuwirken hat. Er besteht zu gleichen Teilen aus Mitgliedern, die aus dem Kreis der Beschäftigten und aus dem Kreis der Eltern gewählt werden. Ihm gehört auch ein Vertreter des Trägers an
Mitglieder des Hortbeirates:
Elternvertreter:
Frau Pilger Klasse 1a
Frau Kupfer Klasse: 1b
Herr Kramer Klasse 1c
Herr Keil Klasse 2a
Frau Cardenas Klasse 2b
Frau Felgenhauer Klasse 2c
Frau Jeschke Klasse 3a
Frau Franz Klasse 3b
Herr May Klasse 3d
Frau Finke Klasse 4a
Frau Gerstner Klasse 4b
Herr Wurmstädt Klasse 4c
Vertreter der Erzieher:
Frau Fehlberg
Frau Repmann
Vertreter des Trägers:
Frau Gnoyke