Hort-Beirat
In jeder Kindertagesstätte soll ein Kindertagesstätten- Ausschuss gebildet werden. In unserer Einrichtung heißt dieser Hort-Beirat. Er besteht zu drei gleichen Teilen aus Mitgliedern, die vom Träger benannt sind und aus Mitgliedern, die aus dem Kreis der Beschäftigten und dem Kreis der Eltern gewählt werden. Der Kindertagesstätten-Ausschuss beschließt über pädagogische und organisatorische Angelegenheiten der Tagesstätte, insbesondere über die pädagogische Konzeption und er berät den Träger hinsichtlich bedarfsgerechter Öffnungszeiten.
Wenn Eltern Probleme oder Sorgen haben, können sie sich jederzeit an den Kita-Ausschuss wenden. Gemeinsam werden vertraulich Probleme aufgegriffen und nach Lösungen gesucht, welche den Eltern und der Kita gerecht werden.
Die gesetzliche Grundlage dafür finden Sie im KitaFöG: § 14 (6) In Tageseinrichtungen mit mehr als 45 Kindern wird ein Kindertagesstättenausschuss gebildet, der an den wichtigen, Eltern und Beschäftigte gleichermaßen betreffende Angelegenheiten mitzuwirken hat. Er besteht zu gleichen Teilen aus Mitgliedern, die aus dem Kreis der Beschäftigten und aus dem Kreis der Eltern gewählt werden. Ihm gehört auch ein Vertreter des Trägers an
Mitglieder des Hortbeirates:
Elternvertreter:
wird geändert Klasse 2a
wird geändert Klasse 2b
wird geändert Klasse: 2c
wird geändert Klasse 2d
Frau Hoffmann Klasse 3a
Frau Welz Klasse: 3b
Frau Thormann Klasse 3c
Frau Koralewski Klasse 3d
Frau Pilger Klasse 4a
Herr Kupfer Klasse 4b
Herr Kramer Klasse 4c
Vertreter der Erzieher:
Frau Behrend
Frau Repmann
Herr Jantzen
Vertreter des Trägers:
Frau Gnoyke