Wandlitz 16.12.2020
Elterninformation über neue Corona-Verordnung
Sehr geehrte Eltern,
mit dem gestrigen Erscheinen der neuen Verordnung können wir Ihnen nun verbindliche Aussagen
zum Start ins neue Jahr geben.
„ § 18 Horteinrichtungen
(4) Ab dem 4. Januar 2021 ist der Hortbetrieb (Betreuung schulpflichtiger Kinder) in erlaubnispflichtigen
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen untersagt. (...)
Für folgende Kinder der ersten bis vierten Schuljahrgangsstufe ist eine
Hortbetreuung (Notbetreuung) zu gewährleisten:
1. Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind,
2. Kinder, deren Personensorgeberechtigte in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. “
(Für weitere Info bitte hier klicken) +++Elternbrief+++